Wenn die Zillen ihre Ausgangspositionen vor dem Kampf erreicht haben, müssen die Kämpfer ihre Plattformen betreten und dürfen sie vor Kampfende nicht verlassen.
…des Fischerstechens
Das Fischerstechen ist den mittelalterlichen Lanzenturnieren nachgebildet. Fairness und Ritterlichkeit sind daher oberstes Gebot.
Das Fischerstechen wird grundsätzlich in den historischen Trachten durchgeführt.
Im übrigen gelten folgende Regeln:
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Die Lanze ist beim Kampf mit der rechten Hand mit dem Bügel an der Schulter zu halten, die andere Hand ist in die Seite zu stützen. Mit der Lanze ist ruhig auf den Oberkörper (vom Rippenbogen bis Schlüsselbein) des Gegners zu zielen; Wegschlagen, Stoßen, Abdrehen des Oberkörpers oder Festhalten der gegnerischen Lanze sowie Lanzenstöße auf Hals, Kopf oder Bauch des Gegners führen zur Disqualifikation. Das Kampfgericht kann in diesem Fall entweder die Wiederholung des Kampfes anordnen, oder in schweren Fällen die Punkte dem Gegner zusprechen.
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Das Rammen der Zillen ist unzulässig. Wird dadurch ein Turnierkämpfer beeinträchtigt, so wird der Kampf wiederholt.
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Gekämpft wird Mannschaftsweise. Jede Mannschaft besteht aus einem Steuermann und zwei oder drei Stechern. Werden nur zwei Stecher festgesetzt, ist der dritte Ruderer automatisch Ersatzstecher, für den Fall der Kampfunfähigkeit eines der beiden Stecher. Jeder Kampf hat nur einen Durchgang.
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Wer selbst stehen bleibt (mit beiden Beinen auf der Plattform, ohne sich abzustützen) und seinen Kontrahenten ins Wasser stößt, erhält 2 Punkte. Wer stehen bleibt und sein Gegner fällt nicht ins Wasser, tritt aber von der Plattform oder verletzt sonst die Regeln, der erhält keinen Punkt. Fallen beide in das Wasser, oder verlassen beide die Plattform, oder verletzen beide sonst die Regeln, oder bleiben beide stehen, so erhält keiner einen Punkt
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Das Kampfgericht besteht aus dem Vorstand und weiteren Mitgliedern nach Beschluss der teilnehmenden Mannschaften und dem Sößstaller. Den Vorstand und den Sößstaller stellt die gastgebende Mannschaft. Der Sößstaller übt sein Amt auf einem Boot aus, das sich an der vom Kampfgericht abgewandten Seite der kämpfenden Zillen befindet.
Er beobachtet das Verhalten der Mannschaften.Bei Regelverstößen hebt er die rote Flagge und meldet seine Beanstandungen dem Kampfgericht. - 7
Das Kampfgericht ermittelt den Sieger der einzelnen Kämpfe, entscheidet über Disqualifikationen, Wiederholungen oder Punkteabzug und stellt das Endergebnis des Wettkampfes fest. Es entscheidet mit Stimmenmehrheit.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandes. An den Abstimmungen nimmt der Sößstaller nicht teil.
Die Entscheidungen des Kampfgerichtes sind unanfechtbar und endgültig.
Proteste oder Gegenvorstellungen der teilnehmenden Mannschaften sind unzulässig. - 8
Gewonnen hat die Mannschaft, die im gesamten Turnier die meisten Punkte erkämpft hat. Bei Punktegleichheit in den ersten drei Plätzen findet ein Stechen zwischen den punktgleichen Mannschaften statt. Bei diesen Entscheidungsstechen gilt das K.O.-System. Die Reihenfolge der Mannschaften wird vom Kampfgericht ausgelost. Die erste Mannschaft kämpft stromabwärts, die nächste stromaufwärts
Jede Mannschaft stellt nur einen Stecher. Gekämpft wird in einem Durchgang.
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Neben den Mannschaftssiegern wird der Stecherkönig des Turniers ermittelt. König wird derjenige Stecher, der persönlich die meisten Punkte erkämpft hat. Bei Punktegleichheit entscheidet das Kampfgericht ohne Aussprache in geheimer Wahl, bei der besonders die Fairness und Haltung der Stecher bewertet wird.
Kontakt
Peter Heckmeier
Neue Obermayerstraße 5
86609 Donauwörth
Telefon: 0906 6303
E-Mail: peter.heckmeier@fischerstecher.de
Vereinsabend
jeden Donnerstag ab 18 Uhr bei uns im Stadel